Patente, Musterschutz und Förderanträge – technisch sauber vorbereitet

Eine gute Idee braucht Schutz vor Nachahmung und eine solide Finanzierung. Wir unterstützen Sie als technischer Partner bei der Vorbereitung von Patent-, Gebrauchsmuster- und Designanmeldungen beim Österreichischen Patentamt und bei Förderanträgen an aws und FFG. Die rechtliche Vertretung übernimmt eine Patentanwaltskanzlei Ihrer Wahl – wir liefern die technische Grundlage.

Technische Unterlagen aus Ingenieurhand
Passendes Schutzrecht gezielt wählen
Förderanträge vollständig und rechtzeitig

Patent, Gebrauchsmuster oder Design?

Welches Schutzrecht passt, hängt von Ihrer Entwicklung und Ihren Zielen ab:

  • Patent: Schutz für technische Erfindungen bis zu 20 Jahre. Das Patentamt prüft unter anderem Neuheit und erfinderische Tätigkeit. Die Erfindung muss absolut neu sein – auch eine eigene Veröffentlichung vor der Anmeldung schadet.
  • Gebrauchsmuster: Schutz bis zu 10 Jahre, rascher registriert, ohne Prüfung auf Neuheit. Eigene Veröffentlichungen bis sechs Monate vor der Anmeldung schaden nicht.
  • Design (Musterschutz): schützt die äußere Gestaltung eines Produkts, verlängerbar auf bis zu 25 Jahre.

Eine Erstanmeldung in Österreich sichert zudem zwölf Monate Priorität für spätere Anmeldungen im Ausland.

Unser Beitrag: die technische Vorbereitung

Die Formulierung der Schutzansprüche und die rechtliche Vertretung liegen bei Patentanwältinnen und Patentanwälten. Unsere Stärke ist die Technik – Maschinenbau, Verfahrenstechnik, Elektrotechnik, Automatisierung und Energietechnik. Gerade technologieorientierte KMU ohne eigene Patentabteilung – vom Raum Melk bis in ganz Niederösterreich – unterstützen wir bei:

  • der strukturierten Erfindungsbeschreibung: Problem, Lösung, Ausführungsvarianten und Abgrenzung zum Stand der Technik,
  • technischen Zeichnungen und Skizzen als Grundlage der Anmeldung,
  • der Vorbereitung von Recherchen und der technischen Bewertung der Treffer,
  • der Abstimmung mit Ihrer Patentanwaltskanzlei, damit Ansprüche und Technik zusammenpassen.

Bis zur Anmeldung gilt: Erfindung vertraulich behandeln und Gespräche mit Dritten nur mit Geheimhaltungsvereinbarung führen.

Förderanträge bei aws und FFG

Für Innovation, Investition und Schutzrechte gibt es öffentliche Unterstützung – etwa Garantien und geförderte Kredite der aws (Austria Wirtschaftsservice), das Programm aws Innovationsschutz mit Coaching und Zuschüssen oder den Patent.Scheck der FFG, der gemeinsam mit dem Patentamt die Klärung der Patentierbarkeit und die Anmeldung fördert. Für Amtsgebühren bietet der SME Fund des Amts der EU für geistiges Eigentum (EUIPO) zeitlich befristete Zuschüsse für KMU.

Wir helfen Ihnen, das passende Programm zu finden, und bereiten die technischen und wirtschaftlichen Teile des Antrags vor: Projektbeschreibung, Innovationsgehalt, Arbeits- und Kostenplan. Wichtig: Bei vielen Förderungen muss der Antrag vor Projektbeginn gestellt werden – frühzeitige Planung zahlt sich aus.

Vorgehen

So arbeiten wir

Erstgespräch

Kostenlos und vertraulich: Ihre Entwicklung, Ihre Ziele und mögliche Förderungen.

Technische Aufbereitung

Erfindungsbeschreibung, Zeichnungen und Abgrenzung zum Stand der Technik.

Anmeldung und Antrag vorbereiten

Abstimmung mit Ihrer Patentanwaltskanzlei, fertige Unterlagen für Patentamt und Förderstelle.

Begleitung

Unterstützung bei technischen Rückfragen von Patentamt und Fördergeber sowie bei Projektberichten.

FAQ

Häufige Fragen

Ersetzen Sie eine Patentanwaltskanzlei?
Nein. Wir sind Ingenieure und Unternehmensberater, keine Patentanwälte. Für die Formulierung der Schutzansprüche und die rechtliche Vertretung empfehlen wir eine Patentanwaltskanzlei. Wir sorgen dafür, dass die technische Grundlage vollständig und verständlich vorliegt – das erleichtert die Zusammenarbeit.
Darf ich meine Erfindung vor der Anmeldung auf einer Messe zeigen?
Beim Patent nicht: Jede Veröffentlichung vor dem Anmeldetag – auch Ihre eigene – zerstört die Neuheit. Beim Gebrauchsmuster gilt für eigene Veröffentlichungen eine Neuheitsschonfrist von sechs Monaten, beim Design von zwölf Monaten. Sicherer ist es, vorher anzumelden.
Welche Förderungen gibt es für Schutzrechte?
Für KMU und Start-ups etwa den Patent.Scheck der FFG und das Programm aws Innovationsschutz, für Amtsgebühren zusätzlich den SME Fund der EUIPO. Konditionen und Einreichfristen ändern sich regelmäßig – wir prüfen den aktuellen Stand für Ihr Vorhaben.
Wann muss ein Förderantrag gestellt werden?
In der Regel vor Projektbeginn, also bevor Aufträge vergeben oder Kosten verursacht werden. Wer zuerst bestellt und dann einreicht, riskiert, die Förderung zu verlieren.
Unleash your potential

Sie haben eine Idee, die geschützt und finanziert werden soll?

Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Sie schildern Ihre Situation, wir zeigen, wo wir ansetzen würden.

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office@maicon.at +43 664 202 6440 Raiffeisenstrasse 7/23, 3390 Melk