Wann ist eine Genehmigung nötig?
Nach § 74 Gewerbeordnung (GewO) ist eine gewerbliche Betriebsanlage genehmigungspflichtig, wenn sie wegen ihrer Maschinen, Geräte, Betriebsweise oder Ausstattung geeignet ist, unter anderem
- Leben oder Gesundheit von Menschen oder das Eigentum der Nachbarn zu gefährden,
- Nachbarn durch Lärm, Geruch, Rauch, Staub oder Erschütterungen zu belästigen,
- den Verkehr wesentlich zu beeinträchtigen oder
- nachteilig auf Gewässer einzuwirken.
Auch die Änderung einer genehmigten Anlage kann genehmigungspflichtig sein (§ 81 GewO), etwa bei zusätzlichen Maschinen oder einer Erweiterung. Der Ersatz durch gleichartige Maschinen ist dagegen ausgenommen. Bestimmte Anlagenarten sind per Verordnung von der Genehmigungspflicht freigestellt.
Vereinfachtes oder ordentliches Verfahren
Zuständig ist in der Regel die Bezirksverwaltungsbehörde – im Bezirk Melk die Bezirkshauptmannschaft. Für kleinere Anlagen gibt es ein vereinfachtes Verfahren, etwa wenn die Betriebsflächen insgesamt höchstens 800 m² umfassen und die elektrische Anschlussleistung der Maschinen 300 kW nicht übersteigt (§ 359b GewO). Die Behörde hat dann binnen zwei Monaten zu entscheiden. Im ordentlichen Verfahren mit Sachverständigen, Parteistellung der Nachbarn und meist einer mündlichen Verhandlung vor Ort gilt eine Entscheidungsfrist von vier Monaten (§ 359a GewO).
Voraussetzung für einen zügigen Ablauf sind vollständige Unterlagen – Nachforderungen kosten Zeit.
Was wir für Ihr Ansuchen erstellen
Dem Ansuchen sind nach § 353 GewO unter anderem eine Betriebsbeschreibung mit Verzeichnis der Maschinen und Betriebseinrichtungen, Pläne und Skizzen, ein Abfallwirtschaftskonzept und die technischen Unterlagen zur Beurteilung der Emissionen beizulegen. Als Ingenieurbüro für Maschinenbau und Elektrotechnik erarbeiten wir:
- die Betriebsbeschreibung mit Prozess-, Leistungs- und Emissionsdaten,
- technische Beschreibungen von Maschinen sowie Lüftungs-, Druckluft-, Kälte- und elektrischen Anlagen,
- Grundlagen für Lärm-, Luft- und Brandschutzbeurteilungen in Abstimmung mit Fachplanern,
- die Koordination mit weiteren Materien wie dem Wasserrecht, die im gewerberechtlichen Verfahren mitbehandelt werden.
Beratung bis zu 100 % gefördert
Die Wirtschaftskammer Niederösterreich fördert externe Beratung rund um die Betriebsanlage – für ihre Mitglieder und für Gründungsvorhaben in Niederösterreich. Gefördert werden unter anderem Genehmigungsverfahren, Fragen zu Lärm und Luft, Abfall, Abwasser, Arbeitsstätten, Explosionsschutz (VEXAT) und Brandschutz sowie die wiederkehrende Überprüfung nach § 82b GewO:
- Kurzberatung: bis zu 8 Stunden, pauschal 880 Euro (exkl. USt) – zu 100 % gefördert.
- Schwerpunktberatung: bis zu 20 Stunden, gefördert mit bis zu 55 Euro je Stunde.
Den Antrag stellen Sie über Ihr WKO-Benutzerkonto. Ob Ihr Vorhaben förderbar ist, klären wir im kostenlosen Erstgespräch. Details: Förderinformation der WKO.
Frühe Abstimmung spart Zeit
Wir empfehlen, Projekte vor der Einreichung mit der Behörde und den Amtssachverständigen zu besprechen. In Niederösterreich bieten die Bezirkshauptmannschaften dafür Sprechtage an; an der Bezirkshauptmannschaft Melk gibt es zweimal im Monat einen Bausprechtag, ausdrücklich auch für gewerbliche Betriebsanlagen (mit Voranmeldung). So werden mögliche Auflagen früh sichtbar und fließen in die Planung ein, statt das Projekt nachträglich ändern zu müssen. In der Verhandlung stehen wir Ihnen bei technischen Fragen der Sachverständigen zur Seite.
Weiterführende Links
- RIS – Rechtsinformationssystem ↗Gesetze und Verordnungen des Bundes und der Länder in der geltenden Fassung.
- AUVAsicher ↗Kostenlose sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung für Kleinbetriebe.
- Arbeitsinspektion ↗Arbeitnehmerschutz in Österreich: Pflichten, Merkblätter und die zuständigen Arbeitsinspektorate.
- OIB-Richtlinien ↗Bautechnische Richtlinien, etwa zu Brandschutz, Nutzungssicherheit und Energieeinsparung.